Online-Veröffentlichung am 14. März 2019, 12:00 Uhr
5.316 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem vierten Quartal 2018 bekannt gegeben. Dies entspricht erstmals einer Meldequote von glatt 100 %, wobei die Meldedisziplin auch schon bisher mit einem Wert von zumeist 99,9 % immer ausgesprochen hoch ausfiel.
Meldepflichtig waren im vierten Quartal 2018 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.316 Rechtsträger. 5.015 Rechtsträger bzw. 94 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Jänner 2019 nachgekommen, 301 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist.
Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 14. März 2019, 12:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter https://www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. In Kombination mit den Daten der ersten drei Quartale wird dann die Gesamtschau des Jahres 2018 möglich. Ergänzend stehen die Daten in Formaten, die elektronisch weiterverarbeitet werden können, bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data unter https://www.rtr.at/de/inf/RTROpenData zur Verfügung.
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