Hier finden Sie einen Überblick über die Transparenzberichtspflichten für Anbieter. Zur Durchführung kann die Europäische Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, in denen sie Vorlagen für Form, Inhalt und sonstige Einzelheiten der Berichte, einschließlich harmonisierter Berichtszeiträume festlegt.
Alle Anbieter von Vermittlungsdiensten stellen
Mit der Moderation von Inhalten ist das Erkennen, Feststellen und Bekämpfen von Informationen und rechtswidrigen Inhalten gemeint, die von Nutzer:innen bereitgestellt werde und mit den AGB's des Abieters unvereinbar sind. Zur Moderation gehört unter anderem die Herabstufung, die Demonetarisierung, die Sperrung des Zugangs zu oder oder die Entfernung von Inhalten sowie die Schließung oder Aussetzung des Kontos von Nutzer:innen. |
Diese Informationen sind aufzuschlüsseln nach:
Anbieter von Online-Plattformen haben darüber hinaus folgende Informationen bereitzustellen (Art. 20):
Anbieter von Online-Plattformen haben zusätzlich folgende Informationen bereitzustellen (Art. 24):
Absatz 1 gilt nicht für Anbieter von Vermittlungsdiensten, bei denen es sich um Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß der Empfehlung 2003/361/EG handelt und die nicht als sehr große Online-Plattform im Sinne von Artikel 33 dieser Verordnung gelten.
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