Bildschirme mit Symbolen für Hörbeeinträchtigung, Sehbeinträchtigung und intellektuelle Beeinträchtigung

Die Barrierefreiheit

Auch in der Welt von Computern und Internet ist die Gleichberechtigung absolut notwendig.
Dafür ist es besonders wichtig, dass alle Menschen Zugang zu Medien haben.
Nur wenn ein Mensch Zugang zu den Medien hat, kann er gleichberechtigt am Leben in unserer Gesellschaft teilhaben.
Außerdem ist der Zugang zu den Medien in vielen Fällen ein Recht von uns allen.
Wenn jemand dieses Recht verletzt, helfen wir gerne.

Manche Wörter auf dieser Website sind unterstrichen.
Das sind schwierige Wörter,
die vielleicht nicht jeder Mensch kennt.
Deshalb gibt es ein Wörterbuch,
in dem wir diese Wörter erklären.
Die unterstrichenen Wörter finden Sie
in diesem Wörterbuch.

In Österreich leben mehr als 1,5 Millionen Menschen mit Behinderungen.
Nur wenige Menschen haben seit ihrer Geburt eine Behinderung.
Auch Unfälle oder Berufs-Krankheiten
sind meistens nicht schuld an einer Behinderung.
Die meisten Behinderungen kommen von Krankheiten.

Wir müssen auch daran denken,
dass viele ältere Menschen eine Behinderung haben.

Eine Behinderung schränkt viele Menschen ein.
Menschen mit Behinderungen können oft nicht
an allen Bereichen des Lebens teilhaben. 
Die häufigsten Einschränkungen sind

  • Seh-Beeinträchtigungen oder Blindheit, 
  • Hör-Beeinträchtigungen,
  • Körperliche Beeinträchtigungen von Armen und Händen und 
  • Lernschwierigkeiten.

Menschen mit Behinderungen müssen Medien auf die allgemein übliche Art verwenden können. 

Für die Medien gilt deshalb:

  • Es darf für Menschen mit Behinderungen
    nicht besonders schwierig sein,
    wenn sie Medien nutzen wollen.
  • Medien müssen für Menschen mit Behinderungen
    ohne fremde Hilfe zugänglich sein.
  • Menschen mit Behinderungen müssen
    Medien leicht finden können.  

Welche barrierefreien Angebote gibt es bei Medien, die man sehen oder hören kann?

Medien, die man sehen oder hören kann,
sind zum Beispiel Fernseh-Sendungen,
Radio-Sendungen, Hörspiele oder Filme.
Man nennt das auch „audiovisuelle“ Medien.

Menschen mit Behinderungen sollen diese Medien
genauso nutzen können wie alle anderen Menschen.
Menschen mit Behinderungen sollen Zugang zu allen
Informations-Angeboten und Unterhaltungs-Angeboten haben.
Sie sollen auch alle Filme erleben können,
wie sie Menschen ohne Behinderungen erleben.
Dafür müssen diese Medien barrierefrei sein.

Live-Ereignisse müssen nicht barrierefrei sein.
Aber für viele gibt es die Audio-Deskription
für Menschen mit einer Seh-Beeinträchtigung.
Zum Beispiel für Unterhaltungs-Shows oder Sport-Ereignisse.

Für die Barrierefreiheit dieser Medien
gibt es vor allem folgende Möglichkeiten: 

Sie wollen eine Beschwerde einreichen?

Menschen können gleichberechtigt Medien nutzen, wenn diese Medien barrierefrei sind.
Bestimmte Medien und Internet-Seiten müssen deshalb barrierefrei sein. 
Welche das sind, erfahren Sie bei uns.

Wenn diese Medien oder Internet-Seiten trotzdem nicht barrierefrei sind, können Sie sich bei uns beschweren.
Dafür müssen Sie ein Beschwerde-Formular ausfüllen. Dort können Sie die Anbieterinnen und Anbieter auswählen, über die Sie sich beschweren möchten.


Mehr Informationen:

Nützliche Links zum Thema Barrierefreiheit

Informationen für Mediendienste-Anbieter:innen

Der Österreichische Behindertenrat

Der Nationale Aktionsplan Behinderung

Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz

Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

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