Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation auf die Einnahmensituation im Bereich der Printmedien wurde mit dem 4.-COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 24/2020, als außerordentliche Fördermaßnahme die einmalige Zuerkennung eines Druckkostenbeitrages in der Höhe von 3,25 Euro pro Exemplar der durchschnittlichen Druckauflage an Medieninhaber von Tageszeitungen ermöglicht.
Die KommAustria hat den Medieninhabern von 15 Tageszeitungen insgesamt 9.742.164,00 Euro zuerkannt.
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation auf die Einnahmensituation wurde mit Bundesgesetz vom 24. Juli 2020, BGBl. I Nr. 82/2020, für das Jahr 2020 eine einmalige und außerordentliche Förderung für Medieninhaber von (Gratis- und Kauf-) Wochenzeitungen, Kaufzeitschriften, Regionalzeitungen und Onlinezeitungen und –zeitschriften geschaffen.
Für diese außerordentliche Förderung standen 3.000.000,- Euro zur Verfügung. Die Förderbeträge wurden im Verhältnis der in den Monaten März bis Juni 2020 für die inhaltliche Gestaltung, die Herstellung und den Vertrieb oder die Verbreitung der betreffenden Medien entstandenen direkten und indirekten Personalkosten zueinander errechnet. Bereits zuerkannte COVID-Sonderförderungsbeträge gemäß dem Presseförderungsgesetz waren abzuziehen, die Förderung war mit 200.000,- Euro pro Medieninhaber bzw. Medienverbund gedeckelt.