Im Jahr 2012 wurden bei der KommAustria 127 Ansuchen gemäß dem Presseförderungs-gesetz 2004 (PresseFG 2004) eingebracht.
Um Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse gemäß § 12a PresseFG 2004 haben der Österreichische Presserat und erstmals der Österreichische Medienrat des Österreichischen Journalistenclub angesucht. Dem Österreichischen Presserat wurde ein Förderungsbetrag in der Höhe von EURO 160.000,- zuerkannt. Das Ansuchen des Österreichischen Medienrates wurde mangels Erfüllung der Förderungsvoraussetzung der Repräsentativität abgelehnt.
Für die anderen Förderungsbereiche standen der KommAustria Förderungsmittel in der Höhe von EUR 10.785.800,- zur Verfügung (Erfolg 2011: 12.375.999,30; 2010: 12.837.999,50; 2009: 12.837.999,50; 2008: 12.837.999,70; 2007: 12.827.999,80; 2006: 12.837.949,80; 2005: 12.837.950,20).
Auf die einzelnen Förderungsbereiche entfallen folgende Teilbeträge:
Förderungsart | Beträge in EUR | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
---|---|---|---|
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II | 3.923.799,60 | 50 | 49 |
- davon Tageszeitungen | 2.118.851,90 | 14 | 14 |
- davon Wochenzeitungen | 1.804.947,70 | 36 | 35 |
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III | 5.287.000,00 | 7 | 7 |
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV | 1.575.000,00 | 68 | 65 |
GESAMT | 10.785.799,60 | 125 | 121 |