Der Lokalradio Innsbruck GmbH (Welle 1 Innsbruck) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz die Übertragungskapazität „JENBACH 3 - Kanzelkehre 104,1 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck 92,9 MHz“ zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr „Innsbruck und Teile des Tiroler Unterlandes“.
Die entgegenstehenden Haupt- und Eventualanträge der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes bzw. Erweiterung des bestehenden Versorgungsgebietes "Spiital an der Drau" wurden zurück- bzw. abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.