• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    23.10.2013
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    Bayrischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.004/13-002

KOA 1.004/13-002 - Bayrischer Rundfunk

Die KommAustria hat dem Bayrischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in dem beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage „UNTERSBERG – GEIERECK (Untersberg) Kanal 11D“ zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten über die Multiplex-Plattform „BR MUX“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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