Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „FREISTADT 4 - Schlag 105,6 MHz“ ausgebaut. Entgegenstehende Anträge der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mb.H. wurden zurückgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.