• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    11.08.2009
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    KRONEHIT Radio BetriebsgmbH
  • GZ
    KOA 1.011/09-030

KOA 1.011/09-030 - KRONEHIT Radio BetriebsgmbH

Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität "Funkstelle HALLWANG, Frequenz 92,3 MHz" ausgebaut.

Die gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wurde mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 07.09.2009, GZ 611.198/0001-BKS/2009 als unbegründet abgewiesen.

Der Bescheid ist damit rechtskräftig.

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