MIt diesem Bescheid wurde ein Antrag auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Eventradio gemäß § 3 Abs 5 Z 1 PrR-G auf dem Milser Christkindlmarkt für die Dauer vom 28.11.2003 bis zum 31.12.2003 abgewiesen, da es sich beim Milser Christkindlmarkt nicht um eine eigenständige öffentliche Veranstaltung mit Alleinstellungswert im Sinne des § 3 Abs 5 Z 1 PrR-G handelt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.