KOA 1.101/11-015 - Radio Maria Österreich – Der...
Bereich
KommAustria
Datum
24.05.2011
Kategorie
Zulassungen
Partei(en)
Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung
GZ
KOA 1.101/11-015
KOA 1.101/11-015 - Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung
Dem Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung, wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz, iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Zeit vom 29.05.2011 bis zum 26.06.2011 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für das von der Loretto-Gemeinschaft veranstaltete „Fest der Jugend“ erteilt.
Das Versorgungsgebiet wird durch die in Beilage 1 zugeordnete Übertragungskapazität „SALZBURG STADION (Kleßheim) 106,6 MHz“ umschrieben und umfasst das Gebiet der Stadt Salzburg, soweit dieses durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.