Die KommAustria hat der Datamatix Datensysteme GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 18.01.2011, 12:00 Uhr, bis zum 22.01.2011, 22:00 Uhr, eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Hahnenkammrennen 2012" erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.