Der Livetunes Network GmbH wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum vom 15.10.2012 bis zum 26.11.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Das Festival der Musik der Gegenwart 2012“ erteilt.