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KOA 1.101/13-007 - Entspannungsrundfunk Gesellschaft mbH
Die KommAustria hat der Entspannungsrundfunk Gesellschaft mbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum vom 21.04.2013 bis zum 21.07.2013 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung 'Sand in the City' erteilt.