• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    29.06.2011
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Verein Campus Radio St. Pölten
  • GZ
    KOA 1.102-11-012

KOA 1.102-11-012 - Verein Campus Radio St. Pölten

Die KommAustria hat festgestellt, dass der Verein Campus Radio St. Pölten die Bestimmung des § 3 Abs. 1 PrR-G dadurch verletzt hat, dass er in der Zeit vom 01.04.2011 bis zum 17.05.2011 das Hörfunkprogramm "Campus Radio 94.4" unter Nutzung der Übertragungskapazität "S POELTEN 4 (Fernheizwerk St. Pölten Nord) 94,4 MHz" ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine aufrechte Zulassung zu verfügen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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