Der Radio SOL KG wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum vom 01.02.2012 bis zum 31.01.2013 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität "BAD VOESLAU (Harzberg) 95,5 MHz" umfasst das Versorgungsgebiet im Wesentlichen die Gemeinden Hirtenberg und Leobersdorf, wesentliche Teile von Bad Vöslau, Kottingbrunn sowie Teile von Soos, von Baden, Berndorf, Hernstein, Matzendorf-Hölles, Sollenau, Schönau a.d.Triesting, Enzesfeld-Lindabrunn und Günselsdorf, soweit diese Orte durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden können.