• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    23.02.2012
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Verein Campus Radio St. Pölten
  • GZ
    KOA 1.102/12-003

KOA 1.102/12-003 - Verein Campus Radio St. Pölten

Die KommAustria hat mit Bescheid vom 23.02.2012 dem Verein Campus Radio St. Pölten für den Zeitraum vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 Privatradiogesetz (PrR-G) erteilt. 

Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität "S POELTEN 4 (Fernheizwerk St. Pölten Nord) 94,4 MHz" umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt St. Pölten, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides. 

Das bewilligte Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit einem Programmschema, wonach im Rahmen der Fachhochschulstudiengänge der FH St. Pölten ein Programm für Studenten und Schüler gesendet wird. Das Programm umfasst verschiedene Sendeflächen, die Musiksendungen, Talk-Sendungen, Sendungen zu den Themenbereichen IT und Medien, Chartsendungen u.ä. enthalten.  

Weiters wurde dem Verein Campus Radio St. Pölten für die Dauer der aufrechten Zulassung die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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