• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    19.04.2013
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Verein Radio Gymnasium
  • GZ
    KOA 1.102/13-016

KOA 1.102/13-016 - Verein Radio Gymnasium

Dem Verein Radio Gymnasium wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum von 04.05.2013 bis 04.05.2014 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität "OBERPULLENDORF (Stoob) 98,8 MHz" umfasst das Versorgungsgebiet Teile des Bezirks Oberpullendorf, soweit dieser durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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