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Aktuelles
Entscheidungen
KOA 11.400/12-013 - A
Bereich
KommAustria
Datum
27.06.2012
Kategorie
Rechtsverletzungen
Partei(en)
A
GZ
KOA 11.400/12-013
KOA 11.400/12-013 - A
Die Beschwerde wurde gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 36 Abs. 3 ORF-G als verspätet zurückgewiesen.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Downloads
KOA_11.400-12-013-anonymisiert.pdf (pdf, 196,3 KB)
Weitere Informationen
Entscheidungen: Regulierung und Förderungen