Der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 21.06.2011 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 102,5 MHz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazitäten „WIEN 1 (Kahlenberg) 102,5 MHz“ und „S POELTEN 2 (Schildberg) 96,3 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Bundeshauptstadt Wien, den Bezirk Wien-Umgebung, St. Pölten (Stadt) sowie Teile der Bezirke St. Pölten-Land, Krems, Krems an der Donau, Horn, Mistelbach, Hollabrunn, Gänserndorf, Bruck an der Leitha, Baden, Mödling, Tulln, Wiener Neustadt und Eisenstadt Umgebung, soweit diese Gebiete durch die insgesamt zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können. Die Beilagen 1 und 2 bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das bewilligte Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes, 24 Stunden Vollprogramm. Das Wortprogramm beinhaltet lokale, nationale und internationale Nachrichten, Wetter- und Verkehrsnachrichten sowie Veranstaltungstipps. Weiters ist das Wortprogramm durch Veranstaltungshinweise und –berichte für und aus dem Versorgungsgebiet sowie redaktionellen Beiträgen mit Bezug zum öffentlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben des Versorgungsgebietes geprägt, wobei Lokal- und Regionalthemen einen besonderen Stellenwert haben. Das Musikprogramm im AC-Format weist eine melodiöse und harmonische Grundausrichtung auf und setzt einen Schwerpunkt auf Kulthits vorwiegend aus den 1980er Jahren, den besten Titeln der 1990er und den Tophits von heute. Der Musikanteil am Gesamtprogramm soll durchschnittlich 75% betragen.
Die Zulassung ist nicht rechtskräftig.