Mit Bescheid vom 15.03.2012 wurde festgestellt, dass die Privatradio Burgenland GmbH am 25.11.2011 in ihrem Hörfunkprogramm "Hit FM Burgenland" Schleichwerbung gesendet hat. Der Bescheid wurde am 16.03.2012 zugestellt, die Berufungsfrist endete ungenutzt mit Ablauf des 30.03.2012.
Der Bescheid ist rechtskräftig.