Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "S GEORGEN ATT, Lichtenberg, 88,4 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1, 4 und 5 PrR-G der RTVision Allgemeiner Medienverein zur Erweiterung ihres Versorgungsgebietes "Raum Gmunden" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Raum Gmunden und Attergau".
Eine Ausschreibung nach § 13 PrR-G musste nicht erfolgen, da der einzige Einspruch gegen die beantragte Zuordnung (§ 12 Abs. 5 PrR-G) zurückgezogen wurde. Die Übetragungskapazität konnte daraufhin nach Überprüfung der sonstigen Voraussetzung dem Antragsteller zugeordnet werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.