• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    20.05.2003
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    WELLE SALZBURG GmbH
  • GZ
    KOA 1.415/03-15

KOA 1.415/03-15 - WELLE SALZBURG GmbH



Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "S JOHANN PONG 2 (Sternlehen) 107,5 MHz" gemäß § 10 Abs 1 Z 4 iVm § 12 Abs 1PrR-G der
WELLE SALZBURG GmbH zur Erweiterung ihres Versorgungsgebietes "Stadt Salzburg 106,2 MHz" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Stadt Salzburg (106,2 MHz) und Salzachtal".

Der Antrag der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes wurde abgewiesen. Ein allfällig neugeschaffenes Versorgungsgebiet "St. Johann im Pongau" wäre ein im Vergleich zu anderen Versorgungsgebieten, die für die Verbreitung von lokalem Hörfunk bestehen, kleines Versorgungsgebiet. Mit der Finanzierbarkeit des Radiobetriebs durch ein entsprechend hohes, im Versorgungsgebiet erzielbares Werbeaufkommen kann daher nicht gerechnet werden. In der Abwägung zwischen der Neuschaffung eines Versorgungsgebietes und der Erweiterung eines bestehenden Versorgungsgebietes war daher der Neuschaffung Vorrang einzuräumen.

Mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 16.12.2003, GZ 611.091/004-BKS/2003, wurde die erstinstanzliche Entscheidung vollinhaltlich bestätigt und die Berufungen abgewiesen. Die Zuordnung ist sohin rechtskräftig.

Mit Erkenntnis vom 24.5.2006, Zl. 2004/04/0024, hat der Verwaltungsgerichtshof die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen.

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