KOA 1.416/11-013 - Verein "Freier Rundfunk Salzburg“, Verein zur Förderung von freien, lokalen Radio- und Fernsehprojekten
Dem Verein „Freier Rundfunk Salzburg“, Verein zur Förderung von freien, lokalen Radio- und Fernsehprojekten wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und den §§ 5 iVm § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 01.05.2011 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 107,5 MHz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten in den Beilagen 1 und 2 beschriebenen Übertragungskapazitäten „SALZBURG STADT (Maria Plain) 107,5 MHz“ und „SALZBURG 5 (Nonntal) 97,3 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Salzburg und Umgebung, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Das Programm „Radiofabrik“ umfasst ein den Grundsätzen der „Charta der Freien Radios Österreichs“ entsprechendes, nichtkommerzielles 24 Stunden Vollprogramm, welches insbesondere ethnische, kulturelle und soziale Minderheiten berücksichtigt und auf den Grundsätzen der Offenheit (offener Zugang), Vermittlung von Medienkompetenz, Gemeinnützigkeit, Transparenz in der Organisation, regionale Entwicklung und Unabhängigkeit basiert.
Das Musikprogramm ist nicht speziell formatiert; das Angebot ist breit gefächert und reicht von Electronica und Alternative über 50er-Jahre- Rock’n’Roll bis zu Operette und Heavy Metal. Das Wortprogramm bietet ein vielfältiges Angebot und umfasst Berichterstattung aus der Region ebenso wie Sendungen zu unterschiedlichen Themen (zB Kinder, Jugendkultur, Sport, Nachrichten, Service, Reisen, Literatur und Interkulturelles).
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.