Mit diesem Bescheid hat die KommAustria gemäß § 11 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) der Privat-Radio Betriebs GmbH die Nutzungsberechtigung für die Übertragungskapazitäten „TRABOCH (Schafberg) 104,1 MHz“, „SCHOBERPASS (GH Jodl) 101,2 MHz“, „LEOBEN 2 (Galgenberg) 102,6 MHz“ und „EISENERZ 1 (Polster-CATV) 99,7 MHz“ entzogen und die Bewilligung zur Errichtung und Betrieb der entsprechenden Funkanlagen widerrufen, weil die Übertragungskapazitäten länger als 2 Jahre nicht zur Programmverbreitung genutzt wurden.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.