Der Ennstaler Lokalradio GmbH wurde für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft des Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Oberes Ennstal" erteilt.
Das Programm umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm, wobei im gesetzlich zulässigen Ausmaß ein Mantelprogramm übernommen wird mit dem Programmschema, wonach gemäß dem Antrag ein Programm mit lokalem Bezug gesendet wird. Das Wortprogramm umfasst lokale Programmteile aus den Bereichen Kultur, Sport, Wirtschaft und Vereinsleben sowie im Rahmen der Nachrichtensendungen nationale bedeutsame Ereignisse aus der Steiermark und Österreich bzw. Verkehrs- und Wetternachrichten, Weltnachrichten, Tipps in den Bereichen Gesundheit, Familie und gesellschaftliches sowie kulturelles Leben. Das Musikprogramm umfasst Schlager, Evergreens, Volksmusik und volkstümliche Musik, wobei besonders die deutschsprachige Musik und Volksmusik sowie heimische Musikgruppen gefördert werden.
Die Anträge der übrigen Parteien (Ennstaler Privatradio GmbH, Radio Megaherz Ennstal GmbH, und Radio – TV Grün Weiß Betriebs GmbH) wurden im Zuge des Auswahlverfahrens nach § 6 PrR-G abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 6.11.2002, GZ 611.113/001-BKS/2002, die Berufungen gegen diesen Bescheid abgewiesen und den erstinstanzlichen Bescheid vollinhaltlich bestätigt. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.