KOA 1.546/13-001 - Schallwellen GmbH i.Gr., Radio 2000 GmbH, Radio Event GmbH
Die KommAustria hat der Schallwellen GmbH i.Gr. gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Innsbruck und Teile des Inntals" unter der Auflage erteilt, dass der Nachweis der Rechtspersönlichkeit durch Vorlage eines Firmenbuchauszuges der Schallwellen GmbH binnen einer Frist von sechs Wochen ab Rechtskraft der Zulassung zu erbringen ist, widrigenfalls die Zulassung als nicht erteilt gilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 und 2 beschriebenen Übertragungskapazitäten „INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,1 MHz“ und „INZING 2 (Stieglreith) 101,0 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet insbesondere das Inntal von Telfs über die Stadt Innsbruck bis Hall in Tirol, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können. Die Beilagen 1 und 2 bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Bei dem zugelassenen Programm, das unter dem Namen „Lounge FM“ verbreitet werden soll, handelt es sich um ein kommerzielles, im Wesentlichen eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm, das zu Entspannung und Hörgenuss einladen möchte, kombiniert mit genauer und ernsthaft präsentierter Information. Das Programm fokussiert auf die Kernzielgruppe zwischen 15 und 55 Jahren mit überdurchschnittlicher Kaufkraft und tendenziell guter Ausbildung. Das Musikformat setzt auf entspannende, sanfte Musiktitel mit niedriger „Beats per Minute“-Rate. Das Musikprogramm ist in folgende drei Kategorien unterteilt: Chillout und Downbeat, Ambient und NewAge sowie NuJazz und Crossover, wobei eine Schwerpunktsetzung auf europäische Musikkultur erfolgt. Gesendet werden sollen regelmäßige Lokal- und Weltnachrichten, Verkehrsnachrichten und ein Veranstaltungskalender. Das Serviceangebot wird ergänzt durch Berichterstattung über Lifestylethemen (teilweise mit lokalem Bezug), die untertags in das Programm einfließen. Ferner sollen hörergenerierte Inhalte in das Programm „LoungeFM“ integriert werden. Der Anteil des Wortprogramms soll wochentags zwischen 10 % und 15 %, am Wochenende und in den Nächten zwischen 5 % und 10 % betragen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.