Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend
GZ
KOA 1.670/11-002
KOA 1.670/11-002 - Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend
Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 wird dem Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend (Radio Proton)für den Zeitraum von Montag, 04.07.2011, 00:00 Uhr, bis Samstag, 16.07.2011, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage BREGENZ 3 (Gebhardsberg) 98,6 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Das beiliegende Anlageblatt (Beilage 1) bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.