Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) wird dem Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend für den Zeitraum von Dienstag, 26.06.2012, 00:00 Uhr, bis Freitag, 29.06.2012, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden Anlageblatt beschriebenen Funkanlage
zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.