• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    11.04.2011
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Radio Arabella GmbH
  • GZ
    KOA 1.700/11-006

KOA 1.700/11-006 - Radio Arabella GmbH

Der Radio Arabella GmbH wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz (PrRG), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. I Nr. 50/2010, für die Dauer von zehn Jahren ab 21.06.2011 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 92,9 MHz“ erteilt.

Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazität „WIEN 4 (Donauturm) 92,9 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet das Gebiet der Bundeshauptstadt Wien sowie Teile der Bezirke Gänserndorf, Wien-Umgebung, Bruck an der Leitha, Mödling, Eisenstadt Umgebung, Baden, Wiener Neustadt Umgebung, Korneuburg und Mistelbach, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden können.

Das bewilligte Programm, das unter dem Namen „Radio Arabella 92,9“ verbreitet werden soll, umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes, durchmoderiertes 24 Stunden Vollprogramm, das vor allem auf die Zielgruppe der 30 bis 59-Jährigen ausgerichtet ist. Das Musikprogramm besteht aus englischsprachigen Oldies aus den 50er bis 80er-Jahren, Oldies der Kategorie „Middle of The Road“, Austro-Pop, Austro- Alpenpop, romanischen Titeln (italienische Titel, französische Chansons), sowie Soft-

AC Songs der letzten zwanzig Jahre. Der Wortanteil beträgt rund 30 % und deckt alle Facetten des öffentlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in allen 23 Bezirken der Stadt Wien und deren Umgebung, aber auch überregionale Themen bei Relevanz für das Sendegebiet, ab. Zu jeder vollen Stunde werden zwischen 06:00 und 22:00 Uhr Weltnachrichten und montags bis freitags von 05:30 bis 18:30 Uhr sowie an Wochenenden von 06:30 bis 12:30 Uhr jeweils zur halben Stunde Lokalnachrichten gesendet. Wesentlicher Bestandteil des Wortprogramms sind darüber hinaus Serviceinhalte, insbesondere die regionalen Wetter- und Verkehrsservices.

Der Antrag der 92.9 Hit FM Radio GmbH. auf Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet „Wien 92,9 MHz“ wird gemäß § 6 Abs. 1 und 2 PrR-G abgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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