Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "VILLGRATEN 3 (Außervillgraten) 98,2 MHz, 92,4 MHz und 89,8 MHz", zur Veranstaltung von Hörfunk für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft erteilt.