Der K-TV Fernseh GmbH & Co KEG wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 71/2003, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten ASTRA 1 H, Transponder 113, 19,2° Ost (Downlink-Frequenz 12.633,25 MHz; Symbolrate 22,000 Msym/s), verbreiteten Sparten-Fernsehprogramms für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung erteilt.
Die bisher bestehende Zulassung GZ 611.801/15-RRB/98 wurde zugleich zurückgelegt.
Das Programm ist ein 24-stündiges christliches Spartenprogramm mit Schwerpunkt auf religiösen Inhalten, die sich an der Lehre der römisch-katholischen Kirche orientieren sowie die Themen Kultur, Gesundheit und Lebenshilfe, Erziehung und Familie mitumfassen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.