• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    25.11.2003
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Telemediendienst GmbH
  • GZ
    KOA 2.100/03-54

KOA 2.100/03-54 - Telemediendienst GmbH

Der Telemediendienst GmbH wurde gemäß § 5 Abs 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 71/2003, die Zulassung zur Veranstaltung eines über den digitalen Satelliten ASTRA 1 H, Transponder 87, 19,2° Ost, verbreiteten verschlüsselten Fernsehprogramms für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.

Das Programm ist ein Erotikspartenprogramm, welches verschlüsselt als Abonnentenfernsehen im Pay-Per-View-Verfahren von 0:00 bis 24:00 ausgestrahlt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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