• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    22.07.2010
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Austria 9 TV GmbH
  • GZ
    KOA 2.100/10-069

KOA 2.100/10-069 - Austria 9 TV GmbH

Aufgrund der Beschwerde des T.S. hat die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) festgestellt, dass die Austria 9 TV GmbH am 24.02.2010 von 00:38 bis 01:56 Uhr durch Ausstrahlung der Teleshopping-Sendung „Quizexpress“ die Zuseher irregeführt und den Interessen der Verbraucher geschadet hat.

Die KommAustria hat weiters gemäß § 26 Abs. 2 PrR-G auf Veröffentlichung ihrer Entscheidung erkannt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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