Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Mediendiensteanbieter gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Alpensat Broadcast GmbH die Bestimmung des § 6 Abs. 2 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie das Satellitenfernsehprogramm "VISIT-X.TV" im Zeitraum von 01.08.2013 bis 31.08.2013 ohne vorherige Genehmigung durch die Regulierungsbehörde auch über einen anderen Satelliten verbreitet hat. Darüber hinaus wurde gemäß § 62 Abs. 4 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dieser Rechtsverletzung um keine schwerwiegende Verletzung des AMD-G handelt. Der Bescheid ist rechtskräftig.