Die Ausschreibungsfrist für Anträge auf Erteilung einer bundesweiten Zulassung für analoges terrestrisches Fernsehen gemäß § 16 PrTV-G endete am 7.11.2001. Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag, der am 22.1.2002 eingelangt ist, wegen Verspätung zurückgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat diese Entscheidung mit Bescheid vom 22.4.2002, GZ 611.181/001-BKS/2002, bestätigt. Sie ist daher rechtskräftig.