Der Antrag gemäß § 5 FERG der ServusTV Fernsehgesellschaft m.b.H. vom 15.07.2011 auf Einräumung des Kurzberichterstattungsrechts am Finalspiel der Fußball Weltmeisterschaft der Frauen am 17.07.2011 durch den Österreichischen Rundfunk wird gemäß § 5 Abs. 7 und 8 iVm § 7 FERG zurückgewiesen.