• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    02.03.2007
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.200/07-003

KOA 4.200/07-003 - Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG

Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G eine fernmelderechtliche Bewilligung für die Regelphase des MUX A erteilt.

Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) wurde die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlage erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet

  • BREGENZ 1 (Pfänder) Kanal 24


Die Bewilligung ist bis 01.08.2009 befristet, da zu diesem Zeitpunkt eine allgemeine Überprüfung und allfällige Neufestsetzung der technischen Parameter der Multiplex-Plattform erfolgt.
Die Bewilligung wurde zur Wahrung der Frequenzökonomie unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass die Ausstrahlung über die für die Simulcastphase vorgesehene Übertragungskapazität „BREGENZ 1 (Pfänder) Kanal 65“ binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme des Kanal 24 eingestellt und die Übertragungskapazität „BREGENZ 1 (Pfänder) Kanal 65“ zurücklegt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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