• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    04.05.2007
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.20007-007

KOA 4.20007-007 - Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG

Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G weitere fernmelderechtliche Bewilligungen für die Regelphase des MUX A erteilt.

Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) wurden die Funkanlagenbewilligungen für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität (SFN Nordtirol Ost Kanal 23) ab dem 7.5.2007 zugeordnet

  • INNSBRUCK 1 (Patscherkofel) Kanal 23
  • KUFSTEIN (Kitzbüheler Horn) Kanal 23


Die Bewilligung ist bis 01.08.2009 befristet, da zu diesem Zeitpunkt eine allgemeine Überprüfung und allfällige Neufestsetzung der technischen Parameter der Multiplex-Plattform erfolgt.
Die Bewilligung wurde zur Wahrung der Frequenzökonomie unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass die Ausstrahlung über die für die Simulcastphase vorgesehene Übertragungskapazität „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel) Kanal 64“ binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme des Kanal 23 eingestellt und die Übertragungskapazität „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel) Kanal 64“ zurücklegt wird. Die analoge Ausstrahlung am Standort KUFSTEIN (Kitzbüheler Horn) soll nach Ablauf der dortigen Simulcastphase beendet werden.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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