Die KommAustria hat der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G weitere fernmelderechtliche Bewilligungen für die Regelphase des MUX A erteilt.
Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) wurden die Funkanlagenbewilligungen für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten ab dem 24.9.2007 zugeordnet
Die Bewilligung ist bis 01.08.2009 befristet, da zu diesem Zeitpunkt eine allgemeine Überprüfung und allfällige Neufestsetzung der technischen Parameter der Multiplex-Plattform erfolgt.
Bei der Übetragungskapazität WOLFSBERG K 62 handelt es sich um einem Simulcastkanal, der bis zum 31.9.2008 befristet erteilt wurde.
Hinsichtlich der von der ORS weiters beantragten Standorte KÖFLACH (Gößnitzberg) Kanal 26, GRAZ 1 (Schöckl) Kanal 26 und GRAZ 9 (Griesplatz) Kanal 26, über die am 24.09.2007 die digitale Verbreitung von MUX A aufgenommen werden sollte, konnte keine Bewilligung erteilt werden, da zum Entscheidungszeitpunkt kein Verzicht der ATV Privatfernseh-GmbH auf die erteilte Bewilligung zur Errichtung und Inbetriebnahme der (analogen) Funkanlage „GRAZ 1 (Schöckl) Kanal 26“ vorlag.
Der Bescheid ist rechtskräftig.