KOA 4.200/11-002 - Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
Gemäß § 25 Abs. 6 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz hat die KommAustria festgestellt, dass mit der Aufnahme des bereits über UKW und Satellit verbreiteten vom Verein Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung veranstalteten Programms „Radio Maria“ den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G entsprochen wird.