KOA 4.211/08-001 - Tele1Vision Video- und Fernsehproduktion GmbH
Die KommAustria hat der Tele1Vision Video- und Fernsehproduktion GmbH gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung des Großtraum Wien für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Mit diesem Bescheid wurden zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die nachfolgende Übertragungskapazität vorläufig zugeordnet:
WIEN 1 (Kahlenberg) Kanal 65
Mit Bescheid vom 15.06.2009, GZ 611.196/0002-BKS/2009, hat der BKS die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.