• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    16.12.2008
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Tele1Vision Video- und Fernsehproduktion GmbH
  • GZ
    KOA 4.211/08-001

KOA 4.211/08-001 - Tele1Vision Video- und Fernsehproduktion GmbH

Die KommAustria hat der Tele1Vision Video- und Fernsehproduktion GmbH gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung des Großtraum Wien für die Dauer von 10 Jahren erteilt.

Mit diesem Bescheid wurden zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die nachfolgende Übertragungskapazität vorläufig zugeordnet:

WIEN 1 (Kahlenberg) Kanal 65

Mit Bescheid vom 15.06.2009, GZ 611.196/0002-BKS/2009, hat der BKS die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.  

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