1. Über Anzeige der Stadtwerke Judenburg AG, Inhaberin einer Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, welche die Versorgung zentraler Teile der Region Mur-, Mürztal umfasst, wird gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit der Entfernung des von der MEMA Medien- Marketing GmbH veranstalteten Programms "memaTV" aus dem Programmbouquet den Grundstätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird. 2. Das mit Spruchpunkt 4.3.1. des Zulassungsbescheides genehmigte Programmbouquet wird gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G dahingehend geändert, dass es nunmehr nachfolgende Programme umfasst:
"kanal3 Aichfeld" der AiNet Telekommunikations-Netzwerk Betriebs GmbH
"Radio Soundportal" Medienprojektverein Steiermark - Radio Soundportal
"kanal3 (mmrf)" der Mur-Mürztal Regionalfernseh GmbH