KOA 4.224/12-012 - ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH
Der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH wurde gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie §§ 6ff MUX-AG-V 2011 die Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, die die Versorgung großer Teile des oberen Ennstal sowie angrenzender Teile des Pongaus im Raum Radstadt („MUX C – Ennstal“) umfasst für die Dauer von zehn Jahren erteilt.