• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    29.09.2010
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 4.227/10-001

KOA 4.227/10-001 - BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH

Die KommAustria hat der BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH gemäß § 25 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung der "MUX-C – Burgenland" für die Dauer von 10 Jahren erteilt.

Mit diesem Bescheid wurden zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten  zugeordnet:

  • „MATTERSBURG (Brentenriegel BEWAG) Kanal 30“
  • „RECHNITZ (Hirschenstein Bewag) Kanal 30“
  • „NEUSIEDL (Bewag Funkmast) Kanal 30“


Die Bescheid ist rechtskräftig.  

Anm: Die Parteienbezeichnung wurde mit Bescheid der KommAustria vom 17.11.2010, KOA 4.227/10-003, in Folge eines Schreibfehlers von BKF Burgenländisches Kabelfernsehen Gesellschaft m.b.H. auf BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH berichtigt.

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