KOA 4.227/10-001 - BKF Das Burgenland Fernsehen...
Bereich
KommAustria
Datum
29.09.2010
Kategorie
Zulassungen
Partei(en)
BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH
GZ
KOA 4.227/10-001
KOA 4.227/10-001 - BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH
Die KommAustria hat der BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH gemäß § 25 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung der "MUX-C – Burgenland" für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Mit diesem Bescheid wurden zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechenden Übertragungskapazitäten zugeordnet:
„MATTERSBURG (Brentenriegel BEWAG) Kanal 30“
„RECHNITZ (Hirschenstein Bewag) Kanal 30“
„NEUSIEDL (Bewag Funkmast) Kanal 30“
Die Bescheid ist rechtskräftig.
Anm: Die Parteienbezeichnung wurde mit Bescheid der KommAustria vom 17.11.2010, KOA 4.227/10-003, in Folge eines Schreibfehlers von BKF Burgenländisches Kabelfernsehen Gesellschaft m.b.H. auf BKF Das Burgenland Fernsehen GmbH berichtigt.