Die KommAustria hat der Mediahaus OG gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung des Gebietes "Salzburg/Flachgau und angrenzende Teile Oberösterreichs" für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Mit diesem Bescheid wurden zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlage erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet: