KOA 4.250/08-009 - Telekom Austria TA Aktiengesellschaft
Die KommAustria hat den Antrag der Telekom Austria TA AG auf Erteilung einer Multiplex-Zulassung für mobilen terrestrischen Rundfuk (MUX D, DVB-H) gemäß § 25a Abs. 8 PrTV-G abgewiesen. Der Antrag sieht vor, dass die mobilkom austria Aktiengesellschaft (eine Schwester der Antragstellerin) als Programmaggregator auftritt und dabei insbesondere die Programmbelegung (mit-)bestimmt. Nach § 25a Abs. 8 PrTV-G darf bestimmten, mit dem Multiplex-Betreiber verbundenen Unternehmen kein Einfluss auf die Programmbelegung zukommen. Der Antrag war daher vor Eingang in ein allfälliges Auswahlverfahren abzuweisen.