• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    29.05.2008
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
  • GZ
    KOA 4.300/08-006

KOA 4.300/08-006 - KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.

Der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. wurde gemäß § 28 Abs. 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Verbreitung eines digitalen mobilen Hörfunkprogramms über die mobile terrestrische Multiplex-Plattform „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH für die Dauer von zehn Jahren ab 30.05.2008 erteilt.

Es wurde ein 24 Stunden-Vollprogramm im Adult Contemporary Format (AC-Format), welches unter der Bezeichnung „KRONEHIT“ verbreitet wird und sich als Unterhaltungssender für erwachsene Österreicherinnen und Österreicher versteht, genehmigt. Neben den Programmschwerpunkten Musik, unterhaltende Information aus Österreich und der Welt sowie zielgruppenrelevanter Content (Sport, Veranstaltungen, etc..) beinhaltet das Programm auch Serviceanteile (z.B. Wetter- und Verkehrsinformationen).

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