Der Red Bull Media House GmbH wurde gemäß § 22 Abs. 1 AMD-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) für die Dauer vom 03.05.2010 bis zum 31.03.2012 die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „Servus TV“ mit dem Programmfenster „Red Bull TV“ über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 29.03.2011, KOA 4.310/11-002, zugeordnete Übertragungskapazität „Wien Kanal 60“ erteilt.