Der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG wird gemäß § 4 Abs. 1 Privatradiogesetz zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) die Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform unter Nutzung der Übertragungskapazität „BREGENZ 1 (Pfänder) Kanal 6A“ zur Übertragung von digitalen Hörfunkprogrammen und Zusatzdiensten für die Dauer vom 01.10.2012 bis zum 01.10.2013 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.